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Lagerorganisation und Begriff

Unter Lagerorganisation versteht man die Aufteilung und Zuordnung der Waren auf Lagerplätze im Lager.

Es gibt hier zwei unterschiedliche Ansätze: das chaotische System und das Festplatzsystem.

Beim chaotischen System erfolgt die Zuordnung der Ware auf einen Platz durch ein System, das den Überblick auf freie Lagerflächen hat und neue Ware zunächst nur auf dieses Freiflächen verteilt. Diese Lagerorganisation erfordert ein schnelles und gut funktionierendes Verwaltungssystem, und ist nahezu immer EDV-gesteuert. Der Vorteil liegt hier in der Ausnutzung der gesamten Lagerkapazität ohne Rücksicht auf eine Ordnung der eingelagerten Güter nach Kategorie oder Artikelnummer und ohne Notwendigkeit einer Pufferzone.

Diese Organisation wird hauptsächlich in automatischen Hochregallagern, Umschlag- und Versandlagern benutzt

Beim Festplatzsystem hingegen wird dem gesamten Sortiment der einzulagernden Artikel, abhängig vom einzelnen Artikel, jeweils ein Platz zugeordnet, auf dem jeder Wareneingang landet, und von dem jeder Abgang erfolgt. Dieser Platz ist eindeutig und dem Artikel fest zugeordnet. Der Vorteil liegt hier in der guten Wiederfindbarkeit der einzelnen Güter (auch ohne Computer) und der Möglichkeit der Sortierung nach Art und Umschlaghäufigkeit. (Stichwort: Stichgangsstrategie, Sortierung nach A, B, C –Güter)

Der Nachteil liegt in der Notwendigkeit des Schaffens von Pufferzonen, um Schwankungen in der Durchlaufmenge eines oder mehrerer Artikel aufzufangen, und/oder der Zwang zur Reservierung von Platz angepasst an die normale Lagermenge pro Artikel.

Für eine Organisation nach Festplatzsystem eignen sich hauptsächlich Produktions- und Ersatzteillager mit einem großen Sortiment. Regallager sind dabei in besonders guter Weise geeignet, aber auch Bodenlagerung auf abgesteckten Stellplätzen ist damit zu organisieren.

Der Lagerbegriff

 

Was unter Lagerung verstanden wird, ist mittlerweise klar, aber wie wird ein Lager definiert, welche unterschiedlichen Formen gibt es?

Wenn wir von einem Lager sprechen, meinen wir meist das sogenannte administrativ geschlossene Lager. Diese wird definiert als eine Abteilung mit fest umrissenen Aufgabengebiet und einem erkennbar abgegrenzten Bereich für die Lagerung von Gütern. Weiters Merkmal dieses Lagers ist die Verwaltung des Lagergutes durch eine Buchhaltung.

Formen des Lagers

  • Produktionslager: Lager, welches in der Produktion oder für die Produktion arbeitet

  • Versandlager: Lager, welches sich mit dem Versand von Waren beschäftigt

  • Umschlaglager: Lager mit der Aufgabe der zentralen Sammelung und weiterverteilung von Waren (Beispiel: Paketumschlaplatz, Reedereihafen)

  • Zentrallager: Lager von dem aus andere Läger des Betriebes oder ander Standorte des Unternehmens mit Waren versorgt werden - nennt man in manchen Fällen auch Logistikcenter

  • Außenlager: Waren mit geringer Umschlaghäufigkeit oder bei Platzmangel werden in kurzfristig angemieteten Räumlichkeiten zwischengelagert, weil die Kapazität des eigenen Lagers nicht reicht.

  • Konsignationslager: Lager des Unternehmens bei einem Kunden vor Ort. Dieser entnimmt von dort nach seinen Wünschen die Artikel, welche dann mit dem Lieferanten abgerechnet und von diesem nachgefüllt werden. Sinnvoll für Unternehmen mit gleichbleibender Mengenauslastung bei gleichzeitiger Schwankung im Produktionsprozess

  • Rohstoff-, Halbfertigzeug-, Produkt-, Fertigwarenlager

  • Logistikzentrum:Ein Logistikzentrum übernimmt alle anfallenden Arbeiten der Materialwirtschaft (Einlagerung, Kommissionierung, Versand, Pflege) für das eigene oder andere Unternehmen. Sind ausschließlich andere als das eigene Unternehmen Nehmer der Dienstleistung, so handelt es sich um den klassischen Fall des Lagerhalters. Betriebe mit hoher Auslastung oder geringem Platzangebot nutzen dieses „Outsourcing“, um sich zu entlasten.

Der Lagerhalter

Dieser ist der Verwalter eines Lagers, das sich mit der Aufgabe der Materialwirtschaft für andere beschäftigt. Neben seiner Eigenschaft als Unternehmer hat er gewisse Pflichten und Rechte:

  • Sorgfaltspflicht Die Güter sind nach Anweisung durch den Kunden zu lagern, eine ordentliche Pflege hat zu erfolgen.

  • Anzeigepflicht Der Lagerhalter muss unverzüglich nach Feststellung der Gefahr oder der Tatsache des Eintretens einer „negativen Änderung der Eigenschaften des Lagergutes“ den Eigentümer der Ware zu unterrichten, weitere Schädigung zu meiden und eine Gefährdung anderer eingelagerter Güter durch diese Schädigung zu verhindern.

  • Betretungspflicht Der Lagerhalter muss seinem Kunden (beispielsweise für Kontrolle oder Inventur) innerhalb der Geschäftszeit dem Kunden Zugang zu seiner Ware gewähren, darf aber auf die Begleitung durch ihn oder eine beauftragte Person bestehen.

  • Pfandrecht Kommt der Kunde seiner Pflicht des Entgeltes des Lagermietzinses nicht nach, so kann der Lagerhalter von seinem Pfandrecht gebrauch machen - Dies beinhaltet auch die Weiterveräußerung der Ware an Dritte, um den finanziellen Ausstand zu decken. Reicht dieser Erlös nicht aus, um alle Kosten zu decken, so besteht weiterhin ein Rechtsanspruch auf Begleichung der Schuld.

  • Bei Beschädigung der Verpackung oder Gefährdung der Umwelt hat der Lagerhalter das Recht, eine Umverpackung oder Umladung des Güter vorzunehmen - Diese Mehrarbeit lann er dem Kunden in Rechnung stellen.

  • Der Kunde hat das Recht auf eine ordentliche Behandlung seiner Güter, das umfasst auch, das die angemietete Lagerfläche dem Kunden jederzeit zur Verfügung stehen muss!

Lagereinrichtungen

Neben den zur Lagerung notwendig Einrichtungen, wie Regale, gehört eine Menge an Zubehör und Werkzeugen zur Einrichtung eines Lagers. Eine kleine Auswahl:

  • Lagersichtbehälter und Kisten

  • Packhilfsmittel, Klebeabroller, Bandmaschine

  • Verpackungstisch(e)

  • Kommissioniertisch(e)

  • Computer oder Karteikästen

  • Büroeinrichtungsgegenstände

  • Bezettelungsmaterial

  • Schreibwaren, Handmesser, Werkzeuge

  • Lagerfachkarten oder entsprechender Ersatz (z.B. EDV, Barcodeleser)

  • Waagen und Zählwaagen

Diese Einrichtungen gehören zu einem ordentlichen Lager und müssen als Werkzeug behandelt werden, d.h. die Pflege der Einsatzmittel gehört zu den unbedingten Pflichten der Mitarbeiter. Hierauf sollte genauso geachtet werde, wie auf gefegte und saubere Gänge und Ordnung im Lager. Der Begriff chaotisches Lagersystem hat nichts mit einem chaotischen und unaufgeräumten Lager zu tun.

Diese Pflege des Lagers sollte in der normalen Arbeitszeit erfolgen - funktioniert das nicht, so muss entweder die Organisation, die Aufgabenverteilung oder die Platzanordnung geändert werden. Als geeignetes Hilfsmittel, bei einem entsprechenden Warenwirtschaftssystem oder anderer Verwaltungssysteme, sei nochmals die ABC-Klassifizierung der Güter genannt.