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Staatlicher Arbeits-, Umwelt-, und Sozialschutz

Überwachung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes

Verantwortlich in Fragen der Sicherheit sein heißt immer, Antworten geben zu können auf erhobene Vorwürfe. Andererseits ist es notwendig, die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren, da Verantwortung immer auch Fürsorgepflicht heißt.

Unternehmerverantwortung

Der Unternehmer ist verantwortlich für seine Unternehmung. Da er aber durch Größe und Struktur zwangsläufig nicht mehr alle Bereiche kontrollieren kann, ist er berechtigt, in Fragen der Sicherheit sogar verpflichtet, diesen Verantwortungsbereich zu delegieren.

Die Form ist nicht vorgeschrieben, jedoch verlangt die BG im Rahmen der UVVen eine schriftliche Bestätigung für den Sicherheitsbeauftragten.

Vorgesetztenverantwortung

Der Vorgesetzte / Meiste ist Delegationsträger, d.h. er trägt einen Teil der Verantwortung des Unternehmers mit.

Dies gilt auch für den Bereich der Arbeitssicherheit und der Einhaltung der UVVen sowie für den Umweltschutz. Da sich keiner der Verantwortung entziehen kann, muss man lernen, mit dieser Verantwortung umzugehen.

Die Verantwortung ist genau wie der Entscheidungsweg hierarchisch von oben nach unten aufgebaut. Somit geht immer ein Teil der Verantwortung auf die Untergeordneten Stufen über.

Allein der Sicherheitsingenieur, der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft sind neben der Hierarchie angegliedert, d.h. sie haben beratende Funktion, ohne Entscheidungsträger zu sein. Damit entfällt auch die Verantwortung, nicht jedoch die Sorgfaltspflicht.

Mitarbeiterverantwortung

Obwohl in der Hierarchie ganz unten, ist der Mitarbeiter nicht gänzlich von der Verantwortung für sein handeln befreit.

Einen Mitarbeiter ohne Eigenverantwortung gibt es nicht !

Diese Verantwortung drückt sich allein schon durch die Tatsache aus, dass berufliche Kompetenz immer im Verbund mit Verantwortungsgefühl steht. Zudem muss der Mitarbeiter nach seinen Fähigkeiten Sorge tragen, sich und andere nicht zu gefährden.

Damit aber der Mitarbeiter diese Verantwortung auch tragen kann, bedarf er der Führung und Einarbeitung durch den Meister, der durch Schulung und Aufmerksamkeit Mißstände erkennen und beseitigen lassen will.

Rechtsfolgen

Verstöße gegen die UVV sind Ordnungswidrigkeiten, geahndet mit bis zu 20.000,- Wurde zudem ein Straftatbestand nach dem StGB erfüllt, ist eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft zwingend vorgeschrieben.

Unabhängig hiervon können sich noch zivilrechtliche Konsequenzen ergeben, dann nämlich, wenn ein Dritter einen finanziellen Ausgleich für Schädigungen einklagt.

Das selbe gilt für Verstöße gegen das BlmSchG, Umweltrecht, Wassersatzungen, ...

Aufgaben des Amtes für Arbeitsschutz (ehemals Gewerbeaufsicht)

Aufteilung der Aufgaben

Die Aufgaben der Überwachung erstrecken sich im Bereich des technischen Arbeitsschutz auf:

  • die Arbeitssicherheit
  • den Gesundheitsschutz
  • die Arbeitshygiene

im Bereich des sozialen Arbeitsschutz auf:

  • den Kinder und Jugendarbeitschutz
  • Frauen- und Mutterschutz
  • Umweltschutz



Dabei haben sie die Befugnis:

  • polizeiliche Verfügungen zu erlassen
  • Betriebe oder Teile stillzulegen
  • Ordnungswidrigkeiten zu rügen
  • Bußgelder zu verhängen
  • Strafanzeige zu erlassen

Gesundheitsschutz / Arbeitsschutz

Ziele des Amtes für Arbeitssicherheit ( Gewerbeaufsichtsamt) sind:

  • Schutz vor Unfällen
  • Schutz vor Gesundheitsschäden
  • Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

Hierbei spielen die BGVen (ehemals UVV) der Berufsgenossenschaften (BGen), VDE und DIN-Normen und europäische Richtlinien eine Rolle



Arbeitshygiene

Erweiterter Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und (bei Gastronomie und Nahrungsmitteln) der Kundschaft.

Sozialer Arbeitsschutz

Überwachung der Vorschriften für die Arbeitszeiten, den Jugend-, Frauen- und Mutterschutz


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