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Rechtsformen von Unternehmen

Grundsätzlich sind Unternehmen gleich welcher Art in Deutschland tätig auch deutschem Recht unterworfen - unter wichtige Rechtsvorschriften und Haftungsfragen wurde ja bereits darauf eingegangen, dass sowohl BGB (bürgerliches Recht) als auch HGB (Handelsrecht) zur Anwendung kommt.

Bei der Gründung eines Unternehmens legt nun der Unternehmer fest, welche Rechtsform sein Unternehmen hat und somit auch, welche Rechte er in Anspruch nimmt und welche Verpflichtungen (gerade Haftungstechnisch) er eingeht.

Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick:

- Haftung im Rahmen der Einlagen aller T- Haftung im Rahmen der Einlagen aller Teilhaber (Aktienwerteilhaber (Aktienwert
Rechtsform Eigenschaften Haftung
Einzelunternehmen
(Kleingewerbetreibende)
  • einfachste Art der Unternehmensgründung
  • Gewerbeanmeldung bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (Gewerbe- oder Ordnungsamt)
  • persönlich (namentlich) eingetragen
  • Anmeldung entfällt bei Freiberuflern (=>z.B. Künstler, Fotografen)
  • Personengebunden
  • Haftung mit gesamtem (auch privatem) Vermögen
Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft oder GbR)
  • ähnliche Grundsätze wie für den Kleingewerbetreibenden
  • Zusammenschluss mehrerer Kleingewerbetreibender mit Gesellschaftervertrag
  • Personengebunden
  • Volle Haftung der Gesellschaft mit gesamtem (auch privatem) Vermögen aller oder eines einzelnen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Mindestkapital von 25.000 €
  • Bei Gründung von allen Gesellschaftern zusammen mindestens die Hälfte
  • Bilanzpflicht - anders besteuert
  • Kapitalgesellschaft
  • Haftung in Höhe der Einlagen
Limited (ltd)
  • GmbH nach britischem Recht
  • Mindestkapital 1€
  • Deutsches + englisches Recht -> zwingend englischen Rechtsbeistand!
  • Nach englischem Recht: testierte Bilanz (anders als d. Bilanz)
  • Kapitalgesellschaft
  • Haftung in Höhe der Einlagen
Einzelkaufmann/Einzelkauffrau (e.K.)
  • Eintrag ins Handelsregister (siehe HGB)
  • unterliegen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (nicht nur BGB!)
  • Personengebunden
  • Haftung mit gesamtem (auch privatem) Vermögen
  • Haftung auch nach 5 Jahren nach Ausstieg oder Liquidierung!
offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Basierend auf der GbR (Gesellschafter)
  • unterliegen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (nicht nur BGB!)
  • Personengebunden
  • Volle Haftung der Gesellschaft mit gesamtem (auch privatem) Vermögen aller oder eines einzelnen
  • Haftung auch nach 5 Jahren nach Ausstieg oder Liquidierung!
Kommanditgesellschaft (KG)
  • Kommanditgesellschaft: unterscheidet sich von einer oHG im Wesentlichen durch die Haftung
  • Eintrag im Handelsregister
  • Die voll haftenden Gesellschafter: "Komplementäre",
  • beschränkt haftende Gesellschafter: "Kommanditisten"
  • Kapitalgesellschaft (Kommanditisten) & Personengesellschaft (Komplimäntere)
  • Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag beschränkt. (Kommanditisten)
  • Volle- Haftung im Rahmen der Einlagen aller Teilhaber (Aktienwert (persönliche) Haftung der Kommanditisten (Vollgesellschafter)
GmbH & Co. KG
  • Übernahme der Pflichten des Kommanditisten (siehe oben) durch die GmbH
  • Eindeutig bestimmbare Haftungsgrenze (Gesellschaftervertrag)
  • Kapitalgesellschaft
  • Haftung im Rahmen der Einlagen aller Gesellschafter
Aktiengesellschaft (AG)
  • typische Rechtsform für Großunternehmen
  • Kapitalbedarf wird am K- Haftung im Rahmen der Einlagen aller Teilhaber (Aktienwertapitalmarkt gedeckt (Kapitalerhöhung durch Aktienausgabe = börsennotiertes Unternehmen)
  • börsennotierte Aktiengesellschaft mit gestreutem und damit anonymem Aktionärskreis.
  • Aktiengesellschaften durch das Aktiengesetz streng regelmentiert
  • Grundkapital 50.000€
  • Bilanzpflicht
  • Offenlegungspflicht.
  • Kapitalgesellschaft
  • Haftung im Rahmen der Einlagen aller Teilhaber (Aktienwert)