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Sicherstellen von Verfügbarkeit von Anlagen, Betriebs und Hilfsmittel

Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit einer Abteilung oder eines Betreibsteiles ist nebst der Beachtung der arbeitssicherheitlichen Bestimmungen zur Gesunderhaltung des Personals auch die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der technischen einrichtungen von entscheidender Bedeutung.

Hierzu gelten zwei teilweise konträre Betrachtungsweisen:

  1. Ökonomie und
  2. Verordnete Auflagen

 

Die ökonomischen Aspekte:

  • Substanzerhalt durch Erhaltungsinvestition,
  • Werterhalt durch Pflege,Wartung, Reparatur (technische Einsatzbereitschaft, geringer Nutzungsausfall)
  • kalkulierte Nutzungsdauer (kalkulatorische Abschreibung - Anschaffungsabschreibung und Wiederbeschaffungswert)
  • Leasing oder Erwerb unter o.g. Gesichtspunkten ist letztlich Entscheidung der Geschäftsleitung, kann aber vom Fachvorgesetzten entsprechend mit beeinflusst werden.

 

verordnete Auflagen

Hierzu zählen prinzipiell alle nicht sachzweckinduzierten Vorgaben durch Dritte, also:

  • Wartungsintervalle nach Herstellervorgaben (Garantie, Gewährleistung) oder durch den Vermieter (vertragliche Auflagen)
  • Vorgaben zur sachgerechten Nutzung durch den Hersteller
  • Vorgaben zum Wartungsintervall durch arbeitssicherheitsrechtliche Auflagen (z.B. BGV A3)
  • gesetzliche Auflagen zur Betreibung einer anlage (Anlagenverordnung, Maschinenverordnung)
  • umweltrechtliche Aspekte (Bundes-Immissionsschutzgesetz)

 

Planung, Ermittlung und Sicherstellung des Bedarfes


Planung und Ermittlung

Hierzu gibt es ein einfaches Schema:

1.    Erkennen des Bedarfes
Ein Bedarf entsteht immer aus einem Mangel heraus. kommt man also mit den bisherigen Mitteln an seine Leistungsgrenze oder wird eine Erweiterung der Leistungsfähigkeit angestrebt, resultiert daraus eben die Notwendigkeit einer Anschaffung von Betriebs(Hilfs)mitteln oder einer Anlage(nerweiterung)

2.    Ermittlung der technischen Möglichkeiten
Hier wird es dann zunächst für den Praktiker interessant. Gerade in der logistik gibt es eine Vielzahl von technischen Hilfsmitteln, die für sich gesehen schon einen Nutzen bringen, gerade im Zusammenspiel aber ihr volles Potenzial azusspilen können.
eine kleine Aufzählung:

  • Packhilfsmittel (Messer, Abroller, Bandierer, Stretcher)
  • Transporthilfen (Hubwagen, Handwagen und Karren, Rollen, Hebel)
  • Hebezeuge (Handkräne, Flaschenzug, Hebel, Hebebühnen)
  • Förderzeuge (Gabelstapler, angetrieben Hubwagen, Plattformschlepper)
  • Förderanlagen (Hallenlaufkräne, Förderbänder, RFZs, Schienenfahrzeuge, Kettenförderer)
  • Datenerfassungsgeräte (Barcode- oder RFID-Lesegeräte)
  • Mittel zur Erstellung von Datenträger (Labeldrucker, Ettiketten, RFID-Tags)

 

3.    Einholung von Informationen zur technischen Umsetzung und Leistungsfähigkeit
Zur Planung gehören zwingend auch die Kennzahlen, die erfüllt werden sollen, z.B. Umschlaghäufigkeit, Lagerkapazität, Geschwindigkeit

4.    Konzeptausarbeitung
Hier - und das ist gerade im späteren Verlauf zwingend notwendig - sollte man nicht immer nur eine Lösung präferieren - denn dazu gibt es noch die Notwendigkeit der Bereitstellung einer Alternative, welche dann greifen kann, wenn etwas ausfällt oder abhandenkommt.
Die Leistungsfähigkeit der Abteilung muss in diesem Fall mit einfachen Mitteln widerherzustellen sein.
5.    Beachtung der gesetzlichen Vorgaben

  • Ist die angestrebte technische Lösung überhaupt im speziellen Einsatzgebiet zugelassen?
  • Ist die angestrebte Umsetzung technisch geprüft und erfüllt die Mindestvorgaben an Umwelt- und Arbeitsschutz?

 

6.    Versorgungssicherheit

  • Ist der Nachschub an Ersatzteilen, Hilfsmitteln, Dienstleistungen rund um die avisierte Lösung auf längere Sicht gewährleistet?
  • Sind das Alter und die Laufzeit für die avisierte Nutzungsdauer ausgelegt?

 

7.    Erstellung des Pflichtenheftes
Das Pflichtenheft enthält alle für die Erweiterung, Plaung und Durchführung wichtigen Kennzahlen. Das bedeutet, alle

  • technischen Anforderungen,
  • Durchführungsbedingungen,
  • Ergonomischen und baurechtlichen Vorgaben,
  • Leistungsdaten,
  • Terminvorgaben,
  • Bei modularen Projekten die Vorgaben zur erweiterbarkeit und angewandten Normen,
  • Rahmenbedingungen zur Schulung, Einweisung und Einarbeitung des Bedienpersonals
  • Rahmenbedingungen technischer und sonstiger Art
  • Dokumentationsvorschriften
  • Gerantie- und Gewährleistungsforderungen

8. Einholung der Angebote bei möglichen Lieferanten/Dienstleistern

9. Angebotsvergleich (möglichst mit Gewichtungsvergleich)

10. Auftragsvergabe

11. Durchführung/Beschaffung

12. Inbetriebnahme, Testbetrieb und Kontrolle

Je nach Komplexität des ermittelten Bedarfes ist die Abarbeitung o.g. Punkte recht schnell oder eben nur aufwndig zu erledigen. Es macht nun mal einen kleinen Unterschied, ob man die Anschaffung eines Packtisches mit Zubehör, die eines Flurförderzeuges oder der einer ganzen fördertechnischen  Einrichtung plant...

Zusammenarbeit in der Planung und Unterhaltung der technischen Einrichtungen


Ist die Anschaffung erfolgt und alles läuft nach Zufriedenheit, geht das in den Tagesgebrauch über.
Dieser erfordert zwingend die Einsatzbereitschaft der Betriebseinrichtungen. Neben der üblichen Pflege gibt es einigen Dinge, die hilfreich sein können, um die Einsatzbereitschaft möglichst lange zu gewährleisten:

1.    regelmäßige Schulung des Personals
Das macht auch aus arbeitssicherheitsrechtlichen Gründen Sinn. Gleichzeitig schützt es das Investment vor Beschädigung und frühzeitigen Verschleiß durch Fehlbedienung oder Missachtung der Vorgaben
mögliche Strategien:

  • interne Lehrgänge durch eigenes fachkundiges Personal
  • externe Lehrgänge bei externen Prüfstellen
  • Lehrgänge und Inhousseminare durch den Hersteller oder einen Dienstleister

 

2.    sachgemäßer Gebrauch und Pflege

3.    technische Prüfung durch Prüfstellen

externe Prüfer (z.B. TÜV) - diese erfüllen die gesetzlichen und/oder Berufsgenossenschaftlichen Vorgabe der regelmäßigen Inspektion
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte: Diese können bei der Begehung sicherheitsrelevante Mängel oder aber auch Verbesserungspotenzial erkennen und weitergeben

4.    Wartung und Pflege:

  • Intern durch: Haus- oder Betriebstechniker, -elektriker und -ingenieure können durch Zusammenarbeit mit dem Hersteller Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Modifikationen durchführen - auch Softwareupdates müssen nicht unbedingt durch Dienstleister durchgeführt werden
  • Wartungsverträge: Diese bewahren einen zumindest davor, falsch oder gar nicht zu Warten. Der Dienstleister ist darüber hinaus in der Pflicht, die Anlage bestimmungsgemäß wieder herzustellen - was gerade bei Ausfällen regresstechnische Vorteile haben kann.

 

Die Intervalle richten sich

  • mindestens an den Vorgaben durch die Verordnungen
  • danach an den Herstellervorgaben
  • zuletzt an den eigenen Maßstäben

aus

mögliche Strategien:

  • planmäßige Instandhaltungen nach Intervall oder Laufzeit - also festen Zeitplänen (möglichst mit Karenz)
  • vorbeugende Instandhaltung - nach Erfahrungswerten durchgeführte außerordentliche Wartungsmaßnahmen, welche der Verlängerung der Lebensdauer oder vorbeugend einem Verschleiß dient
  • Wartung bei Ausfall oder notwendiger Reparatur: Nur ratsam, wenn die Sicherheit und die verbundenen Einrichtungen nicht zu stark miteinander verbunden oder gar abhängig voneinander sind. Zwingend notwendig, wenn durch Wartung der komplette Produktionsbetrieb stillgelegt werden muss (z.B. Hochofen, Raffinerien)

    Gerade hier machen sich die erfolgreich geplanten Ausweichstrategien bemerkbar.

 

5.    Regelmäßige Betriebsbegehung durch sicherheitstechnisch geschultes Personal

  • Erkennung von Schwachstellen
  • Erkennung von Gefährdungspotenzial
  • Erkennung von Verbesserungspotenzial
  • Ermittlung von Schulungs- oder Reparaturbedarf


Die Zusammenarbeit gerade mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Vermeidung negativer Folgen bei Verletzung und Verunfallen durch Nutzung der Betriebseinrichtungen ist auch finanziell für das Unternehmen ein Anreiz.
Zusammenarbeit mit den Prüfstellen ist wichtig, um die Zulassungen/Freigaben zu bekommen und die Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Eine Zusammenarbeit mit dem Hersteller kann sich für beide Teile lukrative gestalten - wenn einerseits aktuelle Verbesserungen einfließen, welche andererseits durch Mitwirkung des Anwenders genau diese dem Hersteller bekannt werden. Auch Beseitigung von Schwachstellen, verschleiß fördernde Anwendungen oder Konstruktionen oder auch sicherheitsrelevante Modifikationen sind bei teuren und komplizierten Anlagen in Zusammenarbeit mit dem Hersteller einfacher, effektiver und meist auch günstiger.

Koordination und Versorgung

Die Versorgung mit Ersatzteilen, Hilfs und Betriebsstoffen ergibt sich aus der Notwendigkeit der Unterhaltung der Betriebsmittel und Anlagen.
Hierzu gibt es die
- planmäßige Versorgung: nach festgelegten Intervallen/Laufzeiten die entsprechenden Mengen bereitstellen lassen, Ersatzteile bevorraten
- Nachmeldungsversorgung: Ähnlich dem KANBAN-System Zuführung durch Meldung nach / während der Entnahme, was ebenfalls eine Bevorratung oder kurzfristige Verfügbarkeit erforderlich macht
- Zurufversorgung: Wenn leer, dann Beschaffung auf Zuruf - macht nur Sinn bei kurzfristig und jederzeit verfügbaren Materialien

Planung der Fristen und Intervalle

Sofern Wartungsverträge nicht vorhanden sind oder zusätzliche Wartungen geplant sind, müssen zwingen Pläner erstellt werden, welche zumindest den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben entsprechen.
Hilfsmittel könne dabei IT-gestützte Termin/Kalendertools sein, der klassische Wandkalender oder vorgefertigte Pläne der Berufsgenossenschaften. Diese Planung kann man auch der Sicherheitsfachkraft oder dem Sicherheitsbeauftragten übergeben.

Das "Wichtigste" zum Schluss:
Die Dokumentation der Wartungen und Prüfungen muss lückenlos, eindeutig und nachvollziehbar sein - ganz im Sinne der ordentlichen Buchhaltung.
Die Nutzung selbstgestrickter Lösungen muss o.g. Regeln entsprechen - meist ist es daher einfacher, vorgefertigte Lösungen z.B. vom Hersteller, der BG oder anderer Prüfstellen zu nutzen.