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Wesen und Bedeutung des Handelsregisters

Wesen und Bedeutung des Handelsregisters

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis für Vollkaufleute eines Amtsgerichtbezirkes und ist allgemein zugänglich und verbindlich. Es wird im Registergericht des Amtsgerichtes geführt und ständig durch Anzeigen aktualisiert.

Die Eintragungen können unterschiedlicher Rechtsnatur sein:

Rechtserzeugend, d.h. tritt erst durch die Eintragung ein z.B.:

§30 der Firmenschutz aller eingetragenen Unternehmungen

§2 die Kaufmannseigenschaft der Soll und Kannkaufleute

§6 die Rechtsform der Kapitalgesellschaften

§172 die beschränkte Haftung des Kommanditisten

Rechtsbezeugend, d.h. die Rechtswirksamkeit besteht schon vor der Eintragung, sie wird nur bestätigt, z.B.:

§1 die Kaufmannseigenschaft der Mußkaufleute

§53 die Rechtsstellung des Prokuristen
die Rechtsform der Personengesellschaft

Anmeldung und Eintragung

  • Sie muss vom Unternehmer in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden, grundsätzlich auf Antrag

  • Die Anmeldung kann unter Ordnungsstrafe erzwungen werden!

  • Bei Vergleich und Konkurs kann die Eintragung auch von Amts wegen erfolgen

Öffentlichkeit

  • Jedermann (auch Privatleute) hat Einsicht

  • Jedermann kann eine Abschrift / Auszug gegen Gebühr erhalten

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Veröffentlichung

erfolgt im Bundesanzeiger und mindestens einem Blatt im Amtsgerichtbezirk, bei jährlicher Aktualisierung ( sog. Amtsblatt)