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Incoterms

Die Incoterms sind international standardisierte Regelungen für den kaufmännischen Handel und Transport. Geregelt werden:

  • Lieferung, Abnahme

  • Versand

  • Dokumente

  • Gefahrenübergang

  • Zahlungsabwicklung

  • Versicherung

Die 13 Klauseln nach Incoterms (2000) im einzelnen:

  1. EXW ( Ex Works „Ort“ = ab Werk)
    Der Käufer zahlt alle anfallenden Kosten des Transportes ab Werk. Das heißt, nach Übergabe des Gutes an den Transporteur hat der Verkäufer den Kaufvertrag erfüllt - alle weiterne Lasten und Gefahren (Zoll, Fracht, Verlust, Schäden) gehen auf den Käufer über

  2. FCA ( Free Carrier „Ort“ = frei Frachtführer)
    Der Verkäufer zahlt alle mit dem Versand verbundenen Kosten, wie Verpackung, Markierung, etc..., der Verkäufer zahlt die Transportversicherung. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die Ware dem Tansporteur am vereinbarten „Ort“ versandbereit übergeben wurde

  3. FAS (Free Alongside Ship ... „Verschiffungshafen“ = Frei Längsseite Schiff)
    Der Verkäufer hat seinen Vertrag erfüllt, wenn sich die Ware an der Längsseite des Schiffes befindet. Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt damit automatisch, er trägt alle weiteren Kosten (und muss die Beladung organisieren!)

  4. FOB (Free On Board ... „Verschiffungshafen“ = Frei an Bord)

    Der Verkäufer zahlt alle Kosten bis zur Übernahme an Board, als auch die Verladung, die Verstauung an Board und alles weitere zahlt der Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer in dem Moment über, wo sich die Ladung über die Reeling bewegt hat.

  5. CFR (Cost and Freight... „Bestimmungshafen“ = Kosten und Fracht)
    Der Verkäufer übernimmt alle Kosten einschließlich der Verladung und des Tansport auf dem Schiff bis zum Bestimmungshafen. Dort geht die Gefahr und alle Lasten in dem Moment auf den Käufer über, wo die Ware über die Reeling schwebt und somit im Empfangshafen ist.

  6. CIF (Cost, Insurance & Freight ... „Bestimmungshafen“ = Kosten, Fracht und Versicherung)
    Der Verkäufer übernimmt alle Kosten, einschließlich der Seeversicherung, bis zum Bestimmungshafen. Die Gefahr geht mit Überschreiten der Reeling im Empfangshafen auf den Käufer über - die Gefahr des Verlustes durch Untergabg geht schon im Verschiffungshafen über.

  7. CPT (Carriage Paid To ... „Bestimmunsort“ = Frachtfrei)
    Der Verkäufer übernimmt alle Aufgaben der Versendung bis zum Bestimmungsort, die Gefahr auf den Käüfer schon im Moment der Übergabe an den „Carrier“ über, die Kosten erst am Bestimmungsort. Der „Carrier“ übernimmt vom Versender die Aufgabe des Transportes (zu Wasser, Lande und in der Luft) zum Kunden, etwa dem Spediteur gleichzusetzen. Das Risiko des Untergangs geht schon auf den ersten „Carrier“ über.

  8. CIP (Carriage & Insurance Paied To ... „Bestimmungsort“ = Frachtfrei versichert)
    Das bedeutet die gleichen Verpflichtungen für fen Verkäufer wie und CPT. zusaätlich übernimmt er noch eine Mindesttransportversicherung und oder Seeversicherung. Gebräuchliche Formel für alle Transportarten

  9. DAF (Delivered At Frontier ... „bennanter Ort / Land“ = Geliefert Grenze)
    Der Verkäufer hat seine Verplfichtungen dem Käufer gegenüber erfüllt, wenn die Ware am benannten Ort, jedoch vor der Einfuhrgrenze des Nachbarlandes abholbereit dem Käufer zur Verfügung gestellt wird - alle Gefahren und Kosten gehen ab dort auf den Käufer über - meist bei Transport per Bahn und LKW angewendet...

  10. DES (Delivered Ex Ship ... „ben. Bestimmungshafen“ = Geliefert ab Schiff )
    Der Verkäufer hat seine Lieferpflichten dann erfüllt, wenn die Ware an Bord des Schiffes dem Verkäufer übergeben wird (Meldeadresse) ohne das die Einfuhrabfertigung (also z.B. Zoll) erfolgte. Nur in der Schifffahrt anzuwenden!

  11. DEQ (Delivered Ex Quay (duty Paid) ... „Bestimmungshafen“ = Geliefert ab Kai (verzollt))
    Diese Klausel beeinhaltet die Bereitstellung der Ware am Abladekai nach Einfuhranfertigung (Zoll. Steuern, Gebühren). Soll die Bereitstellung ohne oder ohne einen Teil der Einfuhrabfertigungskosten erfolgen, so ist dies durch „VAT unpaid“ zu deklarieren.

  12. DDU (Delivered Duty Unpaid ... „ Bestimmungshafen/Ort“ = Geliefert unverzollt)
    entspricht der DES und DEQ + VAT unpaid, ist aber auf jede Transportform anwendbar. Heißt für den Verkäufer, dass seine Lieferpflicht bei Ankunft am Bestimmungsort erfüllt ist. Die Übernahmekosten, Einfuhrabfertigung und Risiken trägt der Käufer.
    Übernimmt der Verkäufer diese Kosten, oder einen Teil davon, so ist dies durch die Klausel „Delivered duty unpaid, VAT paid“ zu deklarieren.

  13. DDP (Delivered Duty Paid ... „ben. Bestimmungshafen/Ort“ = Geliefert verzollt)
    Der Verkäufer hat seine Lieferverpflichtung dann erfüllt, wenn die Ware beim Empfänger am Empfangsort ankommt, ohne dass dieser noch in irgeneiner Form mit dem Transport zu tuen hat. Alle Kosten, Lasten und Gefahren trägt der Verkäufer bis zur Ankunft beim Empfänger.(entspricht der "frei Haus" Lieferung, also bis zum Grundstück des Empfängers)

Wie erkennbar ist, ist die minimalste Verantwortung für den Verkäufer in der EXW-Klausel, die maximale Verantwortung dagegen in der DDP-Klausel zu finden. Die "C" Klauseln sind eindeutig internationalen Handelsgeschäften zuzuordnen und speziell auf Seefracht abgestimmt, finden Anwendung aber auch im Luftfrachtverkehr.

Im Zuge der Vereinfachung und Angleichung an die Marktgegebenheiten wurden die Klauseln gestrafft und auf 11 reduziert:

Incoterms 2010

  1. EXW (ab Werk - engl.: EX Works) [Standort des Werks]

  2. FCA (Frei Frachtführer - engl.: Free CArrier) [Frei vereinbarter Frachtführer]

  3. FAS (frei längsseits Schiff - engl.: Free Alongside Ship) [vereinbarter Verladehafen]
    (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

  4. FOB (frei an Bord  - engl.: Free On Board) [vereinbarter Verladehafen]
    (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

  5. CFR (Kosten und Fracht  - engl.: Cost And FReight) [vereinbarter Bestimmungshafen]
    (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

  6. CIF (Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen  - engl.: Cost Insurance Freight) [vereinbarter Bestimmungshafen]
    (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

  7. DAT (Geliefert Terminal  -engl.: Delivered At Terminal) [vereinbarter Terminal]

  8. DAP (Geliefert benannter Ort  - engl.: Delivered At Place) [vereinbarter Lieferort im Einfuhrland]

  9. CPT (Fracht bezahlt bis  - engl.: Carriage Paid To) [vereinbarter Bestimmungsort]

  10. CIP (Fracht und Versicherung bezahlt  - engl.: Carriage Insurance Paid) [vereinbarter Bestimmungsort]

  11. DDP (Geliefert Zoll bezahlt  -engl.: Delivered Duty Paid) [vereinbarter Lieferort im Einfuhrland]

Bei der Angabe auf den Frachtpapieren (CMR) ist die Angabe der geltenden Incoterms, also 2000 oder 2010, Pflicht - ebenso die Angabe des Ortes/Terminals/Frachtführers (siehe [eckige klammern])!

Übersicht

Bildlich die Klauseln und ihre Auswirkungen für den Versender (Verkäufer) und Empfänger (Käufer):

 

Weiterführende Informationen findet man u.a. auf den Seiten der zuständigen IHKen


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