Diese Seite drucken

Buchhaltung und Kostenrechnung

Sinn und Zweck einer Buchhaltung ist es, alle finanzgebundenen Daten zu erfassen, offen zu legen und überschaubar zu machen, wobei der Teil der FIBU (Finanzbuchhaltung) der Erfassung und Darlegung aller Finanztransaktionen eines Unternehmens nach außen, der nachgeordnete Teil der KLR u.a. auch der Erfassung der innerbetrieblichen Leistungsausgleiche und der detaillierten Darstellung von Verbrauch und Leistungsertsellung dient.

Eine Geschäftsbuchhaltung (auch FIBU genannt) ist rechtlich vorgeschrieben (nach HGB)

Das Rechnungswesen im kaufmännischen Sinn gliedert sich nach dem Zweck in vier Teile:

  1. Geschäftsbuchhaltung (FIBU)
  2. Kosten Leistung Rechnung (KLR)
  3. Auswertung (controlling)
  4. Planungsrechnung

Die Finanzbuchhaltung (FIBU) umfasst drei Teilabschnitte:

  1. Eröffnungsbilanz

  2. laufende Buchhaltung

  3. Schlussbilanz

Die Eröffnungsbilanz am Anfang eines Geschäftsjahres, welches vom Kalenderjahr abweichen kann, gibt dem Unternehmen Aufschluß über die momentane Ist - Situation und enthält u.a.:

  • Betriebsvermögen unterteilt in Aktiva und Passiva

  • Bankguthaben

  • Schulden(Verbindlichkeiten)

  • Außenstände

Die laufende Buchhaltung erfasst alle Geschäftsgeschehen des Unternehmens nach außen, gleich welcher Art, z.B.

 

  • Einkäufe

  • Verkäufe

  • Gewinne und Verluste aus nicht Betriebszwecken dienenden Geschäften

  • Abschreibungen

  • Reparaturen

  • Löhne/Gehälter

  • Gewinnentnahmen des Unternehmers

Begriffsdefinitionen

Bevor wir uns den weiteren Werkzeugen und der Kosten Leistung Rechnung (KLR) zuwenden können, müssen zunächst einige Begriffe erklärt werden.

Diese Begriffe, die im Vorfeld zu klären sind, werden oft mißverständlich auch mit denen aus der Kostenrechnung verwechselt, obwohl diese klar unterschieden werden.

Gewinn/Ertrag
Gewinn
Das ist die positive Differenz zwischen Ertrag und Aufwendungen, welche in der Gewinn und Verlustrechnung (kurz GuV)ermittelt wurde. Ist diese Differenz hingegen negativ (also die Summe der Aufwendungen größer als die der Erträge), so bezeichnet man dies als Verlust. Diese beiden Begriffe werden nach §275 HGB als Jahresüberschuss (Gewinn) und Jahresfehlbetrag (Verlust) bezeichnet.
Ertrag
Als Ertrag bezeichnet man jede Mehrung des Betriebseigentums, also Veräußerungen von Gütern und Anlagewerten (Erhöhung des Kassenbestandes) oder Wertzufluss in Form von Bestandserhöhung.
Aufwendungen/Kosten:
Aufwendungensind alle Güterverbräuche in einem Unternehmen an Gütern, Dienstleistungen und Abgaben (Steuern) während einer Abrechnungsperiode. Sie werden in der Geschäftsbuchhaltung erfasst. Beispiele hierfür:

  • Materialaufwand

  • Personalaufwand

  • Abschreibungen

  • Zinszahlungen (gebundenes Kapital, Lagerzinssatz, Kreditzinsen...)

  • Steuern

  • Betriebsmittel (Strom, Wasser, Heizung, ...)

  • Kauf von Wertgegenständen oder Immobilienkäufe

Diese Aufwendungen unterteilen sich in:

betriebsbezogene (Zweck-) Aufwendungen, welche alle Aufwendungen umfasst, die mit dem eigentlichen Zweck der Unternehmung zu tun haben. Sie werden als Grundkosten (Löhne Gehälter Material, Betriebssteuern, Büromaterial, Miete, etc...) und als Zusatzkosten (kalkulatorische Abschreibung, Wertminderung...) in die KLR übernommen

neutrale Aufwendungen, welche alle Aufwendungen sind, die nicht unmittelbar mit dem Betriebszweck zu tun haben und somit keine Kosten darstellen , z.B.: betriebsfremde Aufwendungen, wie Immobilienkäufe und Spenden, periodenfremde Aufwendungen wie Steuernachzahlung, Außerordentliche Aufwendungen wie Abschreibung, Schäden und Verluste aus unerfüllbaren Verbindlichkeiten eines Kunden, bewertungsbedingter neutraler Aufwand (Differenz zwischen kalkulatorischer und buchhalterischer Abschreibung)

Kosten

werden aus der Buchhaltung in die KLR übernommen (Grundkosten) und dienen unter anderem der Preiskalkulation und der Ermittlung des Betriebsertrages, oder sind kalkulatorische Kosten, denen ein Aufwandsposten (s.o.) gegenübersteht (i.e. Zusatzkosten) oder nicht, wie bei kalkulatorischem Unternehmerlohn

Ertrag/Leistungen

Erträge sind alle Wertzuflüsse in einem Unternehmen innerhalb eines Abrechnungszeitraums.(siehe oben)

Ein Teil davon wird als Leistungen in die KLR eingebracht:

  • Umsatzerlöse

  • Lagerleistungen (Bestandserhöhung an Halb und Fertigfabrikaten)

  • Eigenleistungen ( selbsterstellte Anlagen und Dienstleistungen)

Gesamtergebnis / Neutrales Ergebnis / Betriebsergebnis

 

  • Betriebsergebnis = Leistungen - Kosten (Kosten- und Leistungsrechnung)
  • Neutrales Ergebnis = Neutrale Erträge - Neutrale Aufwendungen (Abgrenzungsrechnung)
  • Gesamtergebnis = neutrales Ergebnis (neutrale Erträge - neutrale Aufwendungen) + Betriebsergebnis ( Leistungen - Kosten)

kalkulatorische- / Abschreibung

Abschreibung ist der Betrag einer Anschaffung auf einen Nutzungszeitraum verteilt (= Abschreibungsperiode)

kalkulatorische Abschreibung enthält zusätzlich noch den erwarteten Mehraufwand für eine Neuanschaffung nach der Abschreibungsperiode

Kostenarten sind grundsätzlich abhängig von der Art der verbrauchten Güter. Sie beschreiben die Art der Kosten, z.B. Löhne, Sozialleistungen, Materialkosten... Demzufolge werden diese Kostenarten in die Kostenartenhauptgruppen unterteilt und im Kostenartenverzeichnis eingetragen. (siehe unten)

Kostenstellen sind organisatorische Einheiten mit einheitlichem, abgrenzbaren Tätigkeitsfeld (z.B.: Abteilung, Produktionsstrasse, Drehbank)

Kostenträger sind meist die Produkte oder Aufträge, ihm werden ja die mit ihnen entstehenden Kosten zugerechnet.

Betriebsabrechnung:

  • Kostenerfassungsrechnung

  • Betriebsergebnisrechnung

  • Kostenträgerzeitrechnung, wenn das Ergebnis auf die Kostenträger verteilt wird

  • Wirtschaftlichkeitskontrolle an den Kostenstellen

Kalkulation bezeichnet die Festlegung des Verkaufspreises in Abhängigkeit von entstehenden Kosten und Absatzmöglichkeit am Markt. Auch der Vergleich der tatsächlich entstandenen Kosten mit den vorher geplanten und dem tatsächlichen Umsatz des Produktes bezeichnet man als (Nach-)kalkulation.

Kostenträgerstückrechnung,Preiskalkulation, Zuschlagskalkulation, Deckungsbeitragsrechnung und Nachkalkulation sind Begriffe, die in diesem Zusammenhang fallen

  • Investitionen (Maschinen- (Produktionsmittel-)Kauf )

  • Kontobewegungen

Die Abschlussbilanz (Jahresabschluss) wiederum vergleicht den Zustand des Unternehmens am Anfang des Geschäftsjahres mit dem Zustand am Ende, indem die Summe aller relevanten Geschäftsgeschehen mit der Anfangssumme verglichen wird.

Sie ist bei einer bestimmten Größe des Unternehmens öffentlich zu machen, dient den Aktionären und Anlegern als Rechenschaftsbericht und dem Finanzamt als Berechnungsgrundlage für etwaige Steuerzahlungen.

Was in die Bilanz aufgenommen wird, ist dem Unternehmen in gewissen Grenzen freigestellt, so dass sie auch als Instrumentarium des Wettbewerbs ge- und mißbraucht werden kann.