Ausbildungsordnung
Das Bildungssystem in der Bundesrepublik ist in dieser Form einmalig in der Welt und wird auch im Ausland hoch geschätzt. Teil dieses Ausbildungssystems ist die parallele und kooperative Arbeit in der schulischen und betrieblichen Ausbilden, dem dualen System
Festgelegt werden die zwingend erforderlichen Inhalte der Berufsausbildung in der ausbildungsordnung, aus der sich dann im Curriculum für den schulischen Part, im Ausbildungsplan für den betrieblichen Part die weiteren Inhalte konkret ableiten.
Auch die Verantwortung für das Absolvieren der ausbildung wird somit auf die beiden Träger verteilt - denn das Unternehmen kann nicht alle geforderten schulischen Inhalte abdecken - die Schule hingegen kann unmöglich die praktischen und betriebsspezifischen Arbeitsabläufe vermitteln.
Ausbildungsordnung | Rahmenlehrpläne (Berufsschule) | Kultusministerkonferenz | ||
Ausbildungsrahmenplan | Kultusminister | |||
Ausbildungsplan: zeitlich und sinngemässer Ablauf der Ausbildung | Ausbildender/ Ausbilder |
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individueller Ausbildungsplan |
Die Ausbildungsordnung als Rahmenverordnung ist Bundesweit einheitlich verfasst, die Rahmenlehrpläne, die diese Ausbildungsordnung ausfüllen werden von den jeweiligen Kultusministern der Länder im Rahmen der AO erlassen.
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