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Symbole und Warntafeln beim Transport gefährlicher Güter

Gefahrgüter stellen im Straßenverkaehr eine Gefahr dar, da man bei Unfällen wissen muss , was und welcher Stoff hierbei beteiligt ist. Da man aber selten in Tanks hineinsehen oder erst alle Pulver und Flüssigkeiten untersuchen kann, hat man diese Stoffe entsprechend kenntlich gemacht und bedient sich hierbei der Tafel für dei Stoffe und den Symbolen für die Klassifizierung und Risikobenennung.

Warntafel - Die Gefahrgutkennzeichnungstafel

Die orangefarbene Warntafel, die an jedem Gefahrguttransportfahrzeug auf der Strasse angebracht wird, enthält alle wichtigen Informationen für die Rettungs- und Einsatzkräfte im Falle eines Unfalls, aber auch für "normale" Leute, die wissen müssen, mit was sie es hier zu tun haben.

Zunächst einmal sei auf zwei Dinge hingewiesen:

  1. befindet sich allein eine Orange Tafel am Fahrzeug, ohne weitere Nummern, so handelt es sich um gemischte Gefahrgüter, und diese unterliegen der LQ-Regelung. Generell gelten aber auch hier die Zusammenladeverbote!
  2. Sieht man eine 1 (Explosionsstoffe) 2 (Gase) oder eine 7 (Radioaktivität) solte man sich lieber fern vom Unfallort halten, da hier die Gefahren unmittlebar und unsichtbar sein können.

Wie liest man diese Informationen? Die Tafel ist zweigeteilt, enthält im oberen Bereich die Zuordnung der Gefahren, die von diesem Stoff ausgehen, im unteren Bereich den Code, über den man den Stoff selbst zuordnen kann.

Beispiel: Aluminiumborhydrid, Klasse 4.2, Ziffer 17a)
X= Gefährliche Reaktion mit Wasser X333 Gefahrkennzeichen
(hier=besonders leicht brennbar)
UN-Nummer 2870

ergibt: "pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert", UN 2870

 

Oberer Bereich (Kemmler-Zahl):

2: Gefahr des Entweichens von Gas durch Druck oder chemische Reaktion

3: Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Gase/ Dämpfe) / selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff

4: Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff

5: Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

6: Gefahr durch Giftigkeit oder potentielle Ansteckung

7: Gefahr durch Radioaktivität (Röntgenstrahlung)

8: Gefahr durch ätzende Wirkung (Säuren oder Laugen)

9: Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion (z.B. mit dem Luftsauerstoff)

0: Ohne besondere Gefahr (als Platzhalter der zweiten Stelle)

X: Reagiert auf gefährliche Weise mit Wasser

Beispiele für Kombinationen:

  • 20: (erstickendes) Gas(2), ohne weitere Zusatzgefahr
  • 22: verflüssigtes Gas(2), erstickend(2)
  • 23: Gas(2), entzündlich(3)
  • 30: brennbare Flüssigkeit(3) ohne Zusatzgefahr (0 - hoher Flammpunkt)
  • 33: leicht entzündlicher flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C)
  • 362: entzündbarer flüssiger Stoff(3), giftig(6), der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet(2)
  • 40: Entzündlicher fester Stoff mit hohem Flammpunkt (ohne Zusatzgefahr)
  • 423: fester Stoff(2), der mit Wasser reagiert und entzündbare(3) Gase (2) bildet
  • X423: entzündbarer fester Stoff(4), der mit Wasser gefährlich(X) reagiert und entzündbare(3) Gase(2) bildet
  • 44: entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Aggregatzustand befindet (verflüssigter entzündbarer Stoff)
  • 606: (extrem) ansteckungsgefährlicher Stoff
  • 66: sehr giftiger Stoff
  • 823: ätzend flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
  • X88: stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert
  • 90: umweltgefährdender Stoff
  • 99: verschiedene gefährliche Stoffe in erwärmtem Zustand

Diese Liste lässt sich fortführen, genaue Listen findet man in der GGVSE

Für die bereits genannten Klassen gibte es eigene Symbole:

Gefahrzettel

  Seit ADR 2003 ist die Angabe der Klasse in der unteren Ecke Pflicht!
Gefahrzettel 01 Explosionsgefährlich
Allgemein
(mit der 1 in der unteren Ecke als Nummer 1, entsprechend auch die anderen Unterziffern!)
Gefahrzettel 01 Explosionsgefährlich
Klasse 1
Hier mit der 1 in der unteren Ecke als Nummer 1
Gefahrzettel 1.4 Explosionsgefährlich
Unterklasse 1.4
Gefahrzettel 1.5 Explosionsgefährlich
Unterklasse 1.5
Gefahrzettel 1.6 Explosionsgefährlich
Unterklasse 1.6
Gefahrzettel 2 Nichtbrennbares und nicht giftiges Gas
Gefahrzettel 3 Feuergefährlich
(entzündbare flüssige Stoffe - Klasse 3)
Gefahrzettel 4.1 Feuergefährlich
(entzündbare feste Stoffe - Klasse 4.1)
Gefahrzettel 4.2 Selbstentzündlich
(Klasse 4.2)
Gefahrzettel 4.3 Entzündliche Gase bei Kontakt mit Wasser
(Klasse 4.3)
Gefahrzettel 5.1 Entzündend wirkender Stoff
(Klasse 5.1)
Gefahrzettel 5.2 Organisches Peroxid
(Klasse 5.2)
Gefahrzettel 6.1 Giftig
[unbedingt räumlich von Nahrungs-, Genuß-, und Futtermitteln fernzuhalten!]
Gefahrzettel 6.2 Ansteckungsgefährlich
[unbedingt räumlich von Nahrungs-, Genuß-, und Futtermitteln fernzuhalten!]
Gefahrzettel 7A Radioaktiver Stoff in Versandstücken
Kategorie I-WEISS, bei der Beschädigung von Versandstücken könne Gefahren durch Aufnahme in den Körper, Einatmen oder Hautkontakt entstehen, allerdings auch durch Strahlungswirkung aus Entfernung
Gefahrzettel 7B Radioaktiver Stoff in "Versandstücken der Kategorie II-Gelb"
Zusätzlich zu o.g Gefahren auch gefährlich für Versanmdstücke mit Fotos (siehe RN 2711)
Gefahrzettel 7C Radioaktiver Stoff in "Versandstücken der Kategorie III-Gelb"
Zusätzlich zu o.g Gefahren auch gefährlich für Versanmdstücke mit Fotos (siehe RN 2711)
Gefahrzettel 7D Radioaktiver Stoff
mit allen Gefahren wie unter 7A, 7B oder 7C angegeben
Gefahrzettel 8 Ätzend
Gefahrzettel 9 Verschiedene Stoffe und Gegenstände,
die während des Transportes eine Gefahr darstellen, die nicht eindeutig einer der o.g. Stoffe zugeordnet werden kann (Z.B. Abfälle)
Bezeichnung für Versandstücke, die senkrecht stehend transportiert werden müssen:
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