Transportdienste, Incotherms, Zoll

Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Möglichkeiten des Transportes, den Anbietern, internationalen Bestimmungen und einer kurzen Abhandlung über den Zoll

KEP-Dienste

K(urier)E(xpress)P(aket)-Dienste sind als Alternativen zu reinen Speditionen, Bahntrans und der Post im großen Maße an den Gütertransporten zwischen Unternehmen, Kunden und Handelsgeschäften beteiligt. Ihre Organisation und durchdachte Transportlogistik, die flexible Anpassung an Kundenwünsche und die Zuverlässigkeit zeichnen sie aus.

Der Unterschied in der Abwicklung des Transportes gibt ihnen den Namen:

Kurierdienste

Kurierdienste begleiten die Ware (persönlich) vom Absender bis zum Empfänger, eine Umladung oder ein Umschlag über Sammelstellen oder Transportverteilungszentren erfolgt nicht. Sie eignen sich wegen ihres doch recht hohen Preises für die Transportdienste hauptsächlich für hochwertige und besonders eilige Waren. Die Begleitung bis zum Empfänger hat den Vorteil, dass eine ständige Beaufsichtigung des Transportgutes gewährleistet ist,

Expressdienste

Sie befördern die Ware von A nach B unter Ausschöpfung aller logistischen Möglichkeiten in einem engen Zeitrahmen und mit einem garantierten Termin. Dazu nutzen sie auch Umschlag- und Verteilzentren, unter Umständen auch andere Logistikunternehmen. Der Preis liegt deutlich über dem eines Normalversandes, aber in den meisten Fällen wird eine Verzögerung zu einem Preisnachlass führen.

Geeignet ist diese Art des Transportes für eilige und Termingüter.

(Beispiele: UPS-Express, DHL, Post-Express)

Paketdienste

Sie transportieren Güter von A nach B über eigene zentrale Sammel- und Verteilzentren im Sternprinzip, d.h. die Waren werden bei den Kunden (Absendern) gesammelt, ins Depot gebracht, von dort an die Zentraldepots in der Nähe des Empfangsortes verbracht, um in diesen Verteilzentren den entsprechenden Routen zugeordnet zu werden, die beim Empfänger vobei führen - Diese Sternprinzip ist mittlerweile auch bei der Deutschen Post AG im Paket und Briefsektor eingeführt worden. Weiterhin wird dem Kunden zwar kein Termin garantiert, gleichwohl aber die Ankunft der Sendung innerhalb von 1-2 AT, bei Auslandssendungen innerhalb 1 Woche in Aussicht gestellt. Der Preis ist nach dem Sendungsaufkommen des Kunden gestaffelt.

Diese Art des Versandes ist für normale Sendungen geeignet, die innerhalb einiger Tage beim Kunden eintreffen sollen.

(Beispiel: DPD, UPS-Standard, TNT, GP, Deutsche Post AG, TransOFlex...)

Allen Diensten ist gemein, dass das zulässige Gesamtgewicht des einzelnen Versandstückes beschränkt ist. Bei Paketdiensten liegt diese Grenze bei 37 kg pro Paket

Alle Anbieter im KEP-Markt arbeiten aufgrund der Allgemeinen deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) - diese beeinhaltet die grungdlegenden Geschäftsbedingungen für den Transport von Gütern. Die Haftungsbeschränkungen sind meist weitreichender als im TRG (Transportrecht Reform Gesetz) verankert, der Kunde hat demgegenüber einige Nachteile. Die ADSp sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Anbieter und liegen jedem Beförderungsvertrag zu Grunde.

Die Vorteile der KEP - Dienste

KEP - Dienste bieten, wie schon erwähnt, einen umfangreichen Service für ihre Kunden, dazu zählen:

  1. J.I.T. (Just In Time)Lieferung:

    Die Richtige Ware in Richtiger Menge zum Richtigen Zeitpunkt am Richtigen Ort - eine Definition der Logistik. (Auch bekannt als das Prinzip „rollendes Lager“)
    Diese Garantie der KEP-dienste sind ein wichtiger Bestandteil der Lagerlogistik und Einkaufspolitik vieler Unternehmen. Um die Kapitalbindung durch eingelagerte Ware möglichst gering zu halten, werden dort die Bestände klein gehalten, was dazu führt, dass die Produktion von der Hand in den Mund lebt. Eine Lieferverzögerung würde zwangsläufig einen Stillstand der Produktion nach sich ziehen - eine verantwortungsvolle Aufgabe an die Transportlogistik der Transportanbieter!

  2. Lieferservice

    Meist sind KEP-Dienste an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr erreichbar und unterwegs.Die Zustellung und Abholung der Sendungen beim Kunden sind regelmäßig und pünktlich, mist auch mit festen Uhrzeiten (z.B vor 12.00)

  3. Kontrolle und Sicherheit

    Diverse Anbieter (UPS z.B.) bieten die Möglichkeit, ein Versandstück zu jeder Zeit an jedem Ort über Internet lokalisieren und verfolgen zu können. Ein ausgeklügeltes Barcode - System macht die in Zusammenarbeit mit einem international vernetztem Computersystem möglich.

  4. Laufzeitüberwachung

    Eine direkte Folge der Kontrolle ist die Möglichkeit, lange Laufzeiten oder Verspätungen zu analysieren und eventuelle Fehlerquellen zu lokalisieren - eine ständige Verbesserund der Serviceleistung ist die Folge

  5. Individuelle Transportlösungen

    Front-Door-Kunden: Hier werden Anlieferung und Abholung an der Eingangstüre, dem Empfang oder beim Pförtner durchgeführt. Meist Kunden mit geringem oder vereinzelten Sendungsaufkommen.

    Back-Door-Kunden: Hier wird die Anlieferung und Abholung direkt im Warenannahmebereich des Unternehmens oder Lagers durchgeführt - an einem festen Platz zu einer festen (relativ) Zeit werden die Versandsachen abgeholt, ein anderer Fahrer (manchmal auch derselbe) bringt zu einem festen Zeitpunkt die Sendungen in die Annahmeregion. Meist Kunden mit einem hohen Sendungsaufkommen und einem festen Vertrag mit einem Anbieter (z.B. DPD, oder UPS...)

    Spezifische Lösungen

    Je nach Branche bieten sich bestimmte Lösungen für spezielle Transportprobleme-z.B. Geldinstitute, Versicherungen, Verlage, Modeindustrie, Arzneimittelhersteller...

Kombiverkehr (Bahntrans)

folgende Erläuterungen sind nicht mehr aktuell - Bahntrans ist von der Deutsche Bahn AG aufgelöst und auf Töchter und Dienstleister (z.B. ABX) verteilt worden. Grundsätzlich sind aber die Methoden die gleicht, wie beschrieben...

Bahntrans war ein Transportunternehmen der Deutsche Bahn AG, mit dem Ziel, Waren und Gütertransport von der Straße auf die Schiene zu bringen. Die Angebotspalette reicht vom Stückguttransport (Abholung per LKW beim Absender, Verladung auf Güterzug) über Express und IC.Kuriergut.Die Bahn hat anderen Töchtern die Aufgabe gelassen, Transportangebote wie den Programmzug (Beladung und Abfahrt vom Kunden im vorgegebenen Zeitplan) und den Logistikzüg(ein Zug, der vom Absender selbst beladen und außerfahrplanmäßig in den Verkehr gebracht wird)

Als Stückgut werden Sendungen bis insgesammt 4000 kg angesehen, wobei die standardisierte Preistabelle bis 1000 kg pro Sendung eingesetzt wird

Beförderungsleistungen:

Expressgut

Ankunft: beim Empfänger 10.30 ( 14.00 ) am nächsten Werktag (MO - SA), flächendeckend im Haus - Haus -Verkehr (Ausnahme: Deutsche Inseln, und PLZ 17...)

Berechnung: nach Bruttofrachtgewicht + Entfernungszone + Aufschlag nach Beförderungsleistung

Gewichte: Berechnung ab 6 kg, bis 200 kg Festpreis, maximales Gewicht 4000 kg

Geld-Zurück-Garantie bei verspäteter oder Nichtzustellung

Die Preise können von 6kg bis 200kg aus der Preistafel abgelesen werden, Zuschläge im Haus-Haus-Verkehr richten sich nach der Entfernung zum nächsten Bahnhof

Besonderheiten: Sperriges Gut (weniger als 100 kg pro m³) mit Aufschlag, kein Gefahrgut, Lebende Tiere, Verbotsware, Güter von besonders hohem Wert

Kostengünstige Alternative zu Kurierdiensten, allerdings hat die Bahn Probleme mit der Logistik...

IC- Kurierdienst

Aufgabe am IC-Bahnhof bis kurz vor Abfahrt,oder im Haus-Haus-Verkehr über die Service-Line schnelle Beförderung in Deutschland und in die Schweiz, maximal 20 kg Gewicht

Berechnung: bis 10kg und ab 10kg bis 20kg, + Beförderungsleistung + Aufschläge bei Adressen außerhalb der Stadt mit einem IC-Bahnhof

Preise aus der Liste direkt entnehmbar, Absender zahlt die Fracht

Schnell, aber teuer!

Stückgut

Standardgeschäftsfeld der Bahntrans

Gleiche Angebote wie im Kurier und Expressdienst, allerdings kostengünstiger, Berechnung nach Tabelle von 30 kg bis 1000 kg,Rundung auf Pfennig (kaufmännisch, also Aufrunden !), Sperrgüter ( Gewicht kleiner als 150 kg pro m³)

Ab 1000 kg auch als Partiefracht mit garantierter Bereitstellung am Empfangsbahnhof möglich.

Flächendeckend in der Bundesrepublik (auch Inseln) im Haus-Haus-Verkehr, Auslieferung in 24 - 48 Stunden nach Abholung, allerdings ohne Garantie

Auslieferung auch ins Ausland, Gefahrgut kann bei entsprechender Kennzeichnung transportiert werden.

Vorteil ist die sichere Beförderungsmethode über die Schiene, die weitgehend unabhängig von Witterung und Stau einen reibungslosen Transport gewährt - Allerding nur von Bahnhof zu Bahnhof

Als weiteres Angebot der Bahn ist noch der Nachtsprung zu nennen, ein Verfahren, bei dem die Bahn zwischen den von ihr festgelegten 13 Wirtschaftszentren in Deutschland im Nachtsprungverfahren transportiert, d.h. Ware, die bis 17.00 aufgegeben wird, ist am nächsten morgen bis 10.00 abholbereit vor Ort. Dieses System wird auch europaweit angeboten, die Ankunftszeiten dabei liegen bis zu ca 36 Stunden.

Schifffahrt

Der Transport über den Seeweg und Binnengewässer ist auch heute noch, gerade für große Mengen oder den Überseetransport in andere Kontinente ein vielfach eingesetztes Mittel.

Binnenschifffahrt

Binnenschifffahrt umfasst den Transport über Flüsse und Kanäle, sowie Küstennaher Verkehr (20 Seemeilen). Transportiert werdn Massngüter wie Kohle, Erz, Korn, Holz und andere Rohstoffe, Stückgut in Containern, Autos und Investitionsgüter (Maschinen, Anlagen)

Wegen der unterschiedlichen Wasserwege und Schleusenanlagen sind eine Vielzahl von unterschiedelichen Schiffen unterwegs. Allen gemein ist, dass sie zumeist eine große Menge von fracht auf kleinem Raum transportieren können und ein durchschnittlicher Kahn mit 15000 t Nutzlast bis zu 650 LKW von der Straße holt - die Ökobilanz spricht hier für sich.

Nachteil ist die Abhängigkeit von Flüssen ( Welche Überraschung...) und die Witterungsverhältnisse

Begleitpapiere:

Frachtbrief: Dieser entspricht in der Form dem Frachtbrief im Güterkraftverkehr (CMR), hat hier die Aufgabe als Beweisurkunde und Abrechnungsgrundlage - er ist kein Warenwertpapier. Dieser Frachtbrief muss außerdem mit allen notwendigen Papieren wie Zoll- und Verfügungspapier die Ware bis zum Bestimmungshafen begleiten

Ladeschein: Dieser gilt als Warenwertpapier, d.h. der ausgewiesen Inhaber dieses Papiers ist der rechtmäßige Eigentümer der Ware. Das Original wird vom Absender an den Empfänger gersandt, die Durchschrift dient dem Frachtführer (Schiffer) als Warenbegleitpapier. Der Frachtführer ist damit verpflichtet, die Ausgabe an einen Empfänger nur nach Vorlage und Rückgabe des Originals vorzunehmen. Der Rechtsanspruch des Absenders bei zuwiederhandlung richtet sich gegen den Verfrachter - dies ist die Seefahrtsbezeichnung für den Transporteur. Ein Übertragvermerk auf diesem Papier (Indossament) führt zu einer Übertragung des Eigentums vom Empfänger des Namensladescheins auf den neu ausgewiesenen Eigentümer - dies nennt man dann den Orderladeschein. Als Hilfestellung für den Transporteur wird im eine sogenannte Meldeadresse mitgeteilt, mit der er dann den Empfänger finden kann. Dieses Verfahren gilt auch für die Seeschifffahrt.

Abweichend von der Schadensregulierung in anderen Transportzweigen gibt es in der Schifffahrt den Begriff der großen Havarie und der besonderen Havarie.

Als große Havarie bezeichnet man alle Schäden, die vom Schiffer selbst oder auf seine Weisung an Schiff und Ladung verursacht werden, um Schaden von Manschaft, Schiff oder Ladung abzuwenden. In diesem Fall (z.B. über Board werfen um ein Kentern zu verhindern)tragen Schiff und Ladung den Schaden gemeinsam, d.h. alle an der Ladung des Schiffes und der Schiffer selbst teilen sich den Schaden. Dies gilt nur dann, wenn Schiff und Ladung, oder wenigstens ein Teil der Ladung gerettet wurden.

Als besonder Havarie gilt jeder Schaden außerhalb der großen Havarie, z.B. der Totalverlust von Schiff, Mannschaft und Ladung. In diesem Fall trägt jeder Beteiligte seinen Teil des Schadens für sich, außer bei Nachweis eines Verschuldens eines Beteiligten - Dieser trägt dann alle Kosten und Lasten des Schadens.

Seeschiffahrt

An der Seefracht beteiligte Personen sind:

  1. Verfrachter - diese verpflichtet sich, die Ware gegen Bezahlung zu transportieren, meist die Reederei des Schiffes (Eigentümer) - entspricht dem Transporteur

  2. Befrachter - auch Verlader, ist der Absender der Ware, der den Transportvertrag mit dem Verfrachter eingeht, und ihm diese Fracht bezahlen muss

  3. Ablader - Missverständlich, weil damit der Unternehmer gemeint ist, der die Ware auf das Schiff bringt, also z.B. der Hafenspediteur - entspricht dem Spediteur.

  4. Empfänger - ist derjenige der das Gut in Empfang nimmt - in der Seeschiffahrt der ausgewiesene Eigentümer, der seinen Anspruch durch Vorlage des Konossements (bill of lading) beweisen kann. Dieses Papier ist ihm im Vorfeld als Original zugegangen und gilt als Warenwertpapier (s.o.), das heisst, wer den Schein besitzt, ist der Eigentümer der Ware.

    Dieses Konossement (Bill Of Lading) enthält die Empfangsbescheinigung des Verfrachters, das Gut übernommen zu haben, das Beförderungsversprechen, das Ablieferversprechen und die Verfügungsgewalt. Der Empfänger kann durch Eintrag (Indossament) seinen Eigentumsanspruch auf einen Anderen verkaufen oder übertragen.

Haftungsausschluss (- siehe Havarie): Der Verfrachter haftet nur für Schäden, die er fahrlässig verursacht. Schäden, die trotz aller Sorgfalt nicht verhindert werden können, entbinden ihn von der Haftung.

Grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden

Incoterms

Die Incoterms sind international standardisierte Regelungen für den kaufmännischen Handel und Transport. Geregelt werden:

Die 13 Klauseln im einzelenen:

  1. EXW ( Ex Works „Ort“ = ab Werk)
    Der Käufer zahlt alle anfallenden Kosten des Transportes ab Werk. Das heißt, nach Übergabe des Gutes an den Transporteur hat der Verkäufer den Kaufvertrag erfüllt - alle weiterne Lasten und Gefahren (Zoll, Fracht, Verlust, Schäden) gehen auf den Käufer über

  2. FCA ( Free Carrier „Ort“ = frei Frachtführer)
    Der Verkäufer zahlt alle mit dem Versand verbundenen Kosten, wie Verpackung, Markierung, etc..., der Verkäufer zahlt die Transportversicherung. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die Ware dem Tansporteur am vereinbarten „Ort“ versandbereit übergeben wurde

  3. FAS (Free Alongside Ship ... „Verschiffungshafen“ = Frei Längsseite Schiff)
    Der Verkäufer hat seinen Vertrag erfüllt, wenn sich die Ware an der Längsseite des Schiffes befindet. Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt damit automatisch, er trägt alle weiteren Kosten.

  4. FOB (Free On Board ... „Verschiffungshafen“ = Frei an Bord)

    Der Verkäufer zahlt alle Kosten bis zur Übernahme an Borard, als auch die Verladung, die Verstauung an Board und alles weitere zahlt der Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer in dem Moment über, wo sich die Ladung über die Reeling bewegt hat.

  5. CFR (Cost and Freight... „Bestimmungshafen“ = Kosten und Fracht)
    Der Verkäfer übernimmt alle Kosten einschließlich der Verladung und des Tansport auf dem Schiff bis zum Bestimmungshafen. Dort geht die Gefahr und alle Lasten in dem Moment auf den Käufer über, wo die Ware über die Reeling ist.

  6. CIF (Cost, Insurance & Freight ... „Bestimmungshafen“ = Kosten, Fracht und Versicherung)
    Der Verkäufer übernimmt alle Kosten, einschließlich der Seeversicherung, bis zum Bestimmungshafen. Die Gefahr geht mit Überschreiten der Reeling im Empfangshafen auf den Käufer über - die Gefahr des Verlustes durch Untergabg geht schon im Verschiffungshafen über.

  7. CPT (Carriage Paid To ... „Bestimmunsort“ = Frachtfrei)
    Der Verkäufer übernimmt alle Aufgaben der Versendung bis zum Bestimmungsort, die Gefahr auf den Käüfer schon im Moment der Übergabe an den „Carrier“ über, die Kosten erst am Bestimmungsort. Der „Carrier“ übernimmt vom Versender die Aufgabe des Transportes (zu Wasser, Lande und in der Luft) zum Kunden, etwa dem Spediteur gleichzusetzen. Das Risiko des Untergangs geht schon auf den ersten „Carrier“ über.

  8. CIP (Carriage & Insurance Paied To ... „Bestimmungsort“ = Frachtfrei versichert)
    Das bedeutet die gleichen Verpflichtungen für fen Verkäufer wie und CPT. zusaätlich übernimmt er noch eine Mindesttransportversicherung und oder Seeversicherung. Gebräuchliche Formel für alle Transportarten

  9. DAF (Delivered At Frontier ... „bennanter Ort / Land“ = Geliefert Grenze)
    Der Verkäufer hat seine Verplfichtungen dem Käufer gegenüber erfüllt, wenn die Ware am benannten Ort, jedoch vor der Einfuhrgrenze des Nachbarlandes abholbereit dem Käufer zur Verfügung gestellt wird - alle Gefahren und Kosten gehen ab dort auf den Käufer über - meist bei Transport per Bahn und LKW angewendet...

  10. DES (Delivered Ex Ship ... „ben. Bestimmungshafen“ = Geliefert ab Schiff )
    Der Verkäufer hat seine Lieferpflichten dann erfüllt, wenn die Ware an Bord des Schiffes dem Verkäufer übergeben wird (Meldeadresse) ohne das die Einfuhrabfertigung (also z.B. Zoll) erfolgte. Nur in der Schifffahrt anzuwenden!

  11. DEQ (Delivered Ex Quay (duty Paid) ... „Bestimmungshafen“ = Geliefert ab Kai (verzollt))
    Diese Klausel beeinhaltet die Bereitstellung der Ware am Abladekai nach Einfuhranfertigung (Zoll. Steuern, Gebühren). Soll die Bereitstellung ohne oder ohne einen Teil der Einfuhrabfertigungskosten erfolgen, so ist dies durch „VAT unpaid“ zu deklarieren.

  12. DDU (Delivered Duty Upaid ... „ Bestimmungshafen/Ort“ = Geliefert unverzollt)
    entspricht der DES und DEQ + VAT unpaid, ist aber auf jede Transportform anwendbar. Heißt für den Verkäfer, dass seine Lieferpflicht bei Ankunft am Bestimmungsort erfüllt ist. Die Übernahmekosten, Einfuhrabfertigung und Risiken trägt der Käufer.
    Übernimmt der Verkäufer diese Kosten, oder einen Teil davon, so ist dies durch die Klausel „Delivered duty unpaid, VAT paid“ zu deklarieren.

  13. DDP (Delivered Duty Paid ... „ben. Bestimmungshafen/Ort“ = Geliefert verzollt)
    Der Verkäufer hat seine Lieferverpflichtung dann erfüllt, wenn die Ware beim Empfänger am Empfangsort ankommt, ohne dass dieser noch in irgeneiner Form mit dem Transport zu tuen hat. Alle Kosten, Lasten und Gefahren trägt der Verkäufer bis zur Ankunft beim Empfänger.

Wie erkennbar ist, ist die minimalste Verantwortung für den Verkäufer in der EXW-Klausel, die maximale Verantwortung dagegen in der DDP-Klausel zu finden.



Zoll

Zoll ist eine Einfuhrsteuer, die ein Staat allen Gütern auferlegen kann, die von Firmen außerhalb des eigenen Staatsgebietes über die eigene Grenzen transportiert werden. oder eine Ausfuhrsteuer, um die Auslagerung hochwertiger oder wichtiger Güter zu erschweren. Üblicherweise hat diese Steuer eine Schutzfunktion, um die ansässige Industrie vor billiger Konkurenz zu schützen und den Wettbewerb innerhalb des eigenen Staatsgebietes zu beeinflussen. Das Zollrecht ist ein Recht jedes autonomen Staates. Zollgemeinschaften werden von Staaten eines zusammenhängenden Wirtschaftssystems gebildet, um die gemeinsame Zollgrenze zu Drittstaaten und anderen Wirtschaftsunionen zu bilden - ein Beispiel für eine Zoll und Wirtschaftsunion ist die Europäische Gemeinschaft.

Innerhalb solcher Wirtschaftszonen werden keine Ein- und Ausfuhrzölle erhoben, das bedeutet innerhalb der EG werden im grenzüberschreitenden Verkehr auch keine Zollpapiere benötigt. Dieser gemeinsame Binnenmarkt mit freiem Waren- und Diensleistungsverkehr war ein Hauptanliegen für die Schaffung der EG. Die EG als Wirtschaftsraum steht in direkter Konkurenz zu den USA als weltweit führende Industrienation und Japan, bzw. Asien. Die Stärkung der Mitgliedsstaaten resultierte aus dem Wegfall der gegenseitigen Beschränkungen im Handel und ermöglichte eine Weiterentwicklung der Wirtschaft.

Zollpapiere werden also für alle Arten des Exportes aus diesem Wirtschaftsraum benötigt, um die Abfertigung an der Einfuhrgrenze zu ermöglichen. Die Vollständigkeit der Papiere ist besonders bei Termingeschäften wichtig, da ansonsten die Waren im Zolllager festgehalten werden können, eine Einfuhr also verboten wird. Ausserdem werden die Zölle aufgrund der Wertangaben auf diesen Papieren erhoben (sog. Proforma Invoice oder Zollrechnung). Des weiteren werden Art und Umfang der Sendung, die Bezeichnung der Ware, die Zolltarifnummer und Ursprungsland der Waren auf einer sogenannten Ausfuhrerklärung eingetragen. Dieses Papier wird im Original der Ware beigelegt, nachdem das zuständige Zollamt die Richtigkeit der Papiere bestätigt hat. Die IHK hat als Körperschaft öffentlichen Rechts eine Beweisbeurkundung durch Unterschrift durchzuführen. Eine Kopie diese Scheins bleibt beim Zollamt vor Ort, eine Kopie geht zum Zollamt des Empfangsortes.

Die Verzollung wird meist schon Vor Eingang des Gutes geregelt. Speditionsunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr haben zumeist ein Vorabkonto beim Zollamt eingerichtet, von dem die erhobenen Steuern dann abgebucht werden. Das ist ein Vorteil beim Transport, da eine Freigabe ja immer erst nach Zahlung der Zölle erfolgt und damit kein Zeitverlust entsteht. Nachteilig wird es dann, wenn die Spedition in Vorkasse getreten ist und das Geld vom Empfänger - oder Absender - nicht oder verspätet erhält.

Die Ausfüllung der Exportpapiere und Versandpapiere wird in den meisten Betrieben von speziellen Mitarbeitern in der Verwaltung erledigt, da die notwendigen Kenntnisse teilweise recht umfangreich sind.

Wer sich für die Regelungen und Vorschriften diesbezüglich interessiert - die IHK bietet eine Arbeitsmappe zu diesem Thema an.

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