Der Versand von Waren, Ersatzteilen, und anderen Gütern ist eine weitere Hauptaufgabe im Lager. Einem Versandauftrag liegt ein Auftrag zugrunde, der zu einem Warenabgang führt.
Verpackungen sind in vielfältig Form anzutreffen im Berufsleben. Vom einfachen Briefumschlag über den Karton über Kartonpalette bis zu Kiste, über Europalette bis zum Container.
Gemein ist allen Arten der Verpackung ihre Schutzfunktion der beinhalteten Güter. Man unterscheidet hierbei die Versandpackung, d.h. die Verpackungen zum Schutz der Einzelnen Packstücke vor äußerem Einfluß, sowie den Verkaufs- oder Einsatzverpackungen, welche bei Lebensmittel z.B. die Konservendose oder der Tetrapack, bei Gütern zum Beispiel der Umkarton um ein Bauteil, meist mit Aufdruck des Herstellers über Form, Inhalt, Farbe und Bezeichnung des Inhaltes. Weiterhin können auch Gehäuse und Schaltschränke zur Verpackung gezählt werden, da sich das eigentliche Investitionsgut darin befindet.
Das Packgut, wie gesagt, wird durch die Versandverpackung geschützt - je nach Inhalt gilt dieser Schutz auch der Umwelt.
Unterschieden werden muss zwischen Einweg und Mehrwegverpackungen
Verpackungen im einzelnen
Kartons: Beliebtes Mittel zum Versand ist der Karton. Er ist kostengünstig, leicht, je nach Ausführung stabil und lässt sich gut belabeln, ist zudem wiederverwendbar und leicht zu entsorgen. Kartons fassen Inhalte bis 100 Liter und Gewichte bis ca. 35 kg und sind ohne Hilfsmittel zu transportieren. Es gibt hier, je nach Verwendungszweck, dreilagige, 7-lagige und 11-lagige Wellpappen, einfache Faltschachteln und metallkaschierte mehrlagige Verpackungen.
Kartonpaletten sind in Inhalt und Gewicht bis 1000 kg anzutreffen, sie werden als Mittel zum Versand schwerer oder empfindlicher Einzelteile oder für große Mengen von Packstücken genommen.
Kisten sind frei in Form (meist jedoch als Quader) und Größe, relativ schwer und stabil, aber auch ziemlich teuer. Hauptsächlich für den Versand von Gütern über große Entfernungen per LKW, Schiff oder Luftcargo geeignet.
Europalette (Maß 120 * 80 * 15 cm) sind zur Vereinfachung und Vereinheitlichung im Transportwesen eingeführt worden, fast alle LKW-Ladeflächen sind in ihren Abmessungen auf diese Maße zugeschnitten. Lose oder folienumwickelt auf Palette gelegte Packstücke, Verzurrt oder als Kartonpalette, mit Umbau und Deckel, aufgeschraubt oder genagelt nehmen die Waren stets den selben Stellplatz ein.
Gitterboxen nennt man die von der DB eingeführten standardisierten Europalette mit Gitteraufbau. sie sind an einer Seite aufzuklappen, ansonsten sind die Transportgüter stabil umschlossen - Sie sind teuer und meist nur als Pfandgut zu haben.
Fässer dienen hauptsächlich zum Transport von Flüssigkeiten, können aber auch für Granulate oder körnige Materialien benutzt werden
IBCs sind große Tanks, die meist von einem Metallrahmen umfasst und gestützt werden. Sie haben Fassungsinhalte von 1000 Liter und sind relativ leicht, dabei konstruktiv stabil gebaut. Sie dienen hauptsächlich zum Transport von Flüssigkeiten wie Chemikalien, Öl, Lebensmittel - beliebt für den Transport von als Gefahrengut deklarierten Chemikalien.
Großraum-IBCs sind Tanks mit Fassungen bis zu 50000 Liter, die durch einen Metallrahmen außen stabilisiert sind und von speziellen Fahrzeugen im Huckepackverfahren (Mit dem Kran auf den LKW gehoben) über die Straße oder im Cargoverkehr der Bahn und der Schifffahrt eingesetzt werden.
Aufsatztanks sind Tanks, die auf die Transporteinheit per Kran oder Rampe aufgesetzt werden können - ein Oberbegriff auch für die IBCs.
Säcke sind gut geeignet, Körnige oder Pulverförmige Waren, Granulate oder Lose Teile zu verpacken.
Tüten / Foliensäcke: Wie Säcke gut geeignet, Lose Teile und Granulate aufzunehmen, sie gleichzeitig Luft- und Wasserdicht abzuschließen
Verpackungsmittel, Verpackungshilfsmittel
Der Verbund von Packstücken zum Versandstück mit der Verpackung erfordert sogenannte Packhilfsmittel und den Verpackungsstoff selbst aus dem das Packmittel besteht.
Packhilfsmittel sind u.a.
Kordel und Band zum Verzurren der Packstücke
Klebe- /Packband zum Verschließen
Schrumpfschlauch oder Wickelfolie
Foliensäcke zum Einschweißen
Trockenmittel
Füllstoff zum Auspolstern des Packstückes ( Styroporschnipsel, Maisschaum, Holzwolle, Papierriss, Bauschaum, Styroporplatten, Seidenpapier, Luftpolsterfolien, Luftsäcke)
Klebefolie zum Fixieren der Label / Aufkleber und Verschließen
Verpackungstoffe/ Packstoff
Holz
Papier
Wellpappe
Folie
Kunststoff
Metall
Verbundstoffe (Tetrapack)
Packmittel
Sind aus Verpackungsstoffen vorgefertigte Versandpackungen
Packgut
Sind die zu verpackenden Waren in Verkaufsverpackung / im Umkarton
Verpackungen
Ist die Einheit aus Packmittel und Packhilfsmittel
Versandstück / Packstück
ist die Einheit aus Verpackung und Packgut - Also die fertig verpackte Ware
Offenkundig im Vordergrund steht der Schutz des Versandgutes - aber, speziell bei Gefahrengut oder scharfkantigen Gegenständen, kann die Verpackung auch vordergründig dem Schutz der Umwelt beim Transport und der Lagerung dienen.
Verpackung kann auch dekorativ (z.B. Geschenke, Geschenkverpackung), informativ (Verkaufsverpackung)sein, als Werbeträger dienen, unmittelbarer Bestandteil eines Gebrauchsgutes (Einwegverpackungen - Milchtüten) oder hygenisch notwendig sein (Medizingüter, sterile Einzelverpackung).
Art der Umverpackung ist also vom Einsatzfeld abhängig, Versandverpackungen müssen immer schützend sein.
Aus diesem Ansatz lassen sich die obersten Regeln einer ordnungsgemäßen Verpackung leicht ableiten:
Kennzeichnungen, Anschläge, Aufkleber
Verschieden Kennzeichnungen sind Pflicht oder sinnvoll, andere freiwillig, weil nützlich...
Zu nennen sind:
Pfeile zur Kennzeichnung „Hiier oben“
Glassymbol Vorsicht, zerbrechlich
Regenschirm Vor Nässe schützen
durchkreuzte schräge Kiste nicht Stürzen
durchkreuzte Kiste oben nicht stapeln
durchkreuztes Gewicht nicht belasten
37,5 kg schwer
Anschläge (Kisten)
Pfeile oben
Glassymbol Vorsicht zerbrechlich
Regenschirm vor Nässe schützen
Kreuz mit Punkt Schwerpunkt
Ketten Anschlagpunkt für Seil oder Kette bei Krantransport
Gewicht Angabe des Bruttogewichtes
Kennzeichnungen nach ADR
Gefahrensymbole, UN-Nummer, Kennzeichen der Verpackung
Gefahrensymbole sind quadratisch, stehen auf einer Ecke und sollten wenigsten 10 cm Kantenlänge haben.
Die UN Nummer nach ADR sollte gut sichtbar an allen Seiten des Packstückes angebracht sein. Diese Nummer erscheint auch auf dem Lieferschein, und ist in der GGVS-ADR aufgelistet.
Die Kennzeichnung der Verpackung gibt Aufschluss darüber, ob die Verpackung zum Versand der enthaltenen Güter zugelassen ist, die Kodierung mit X, Y, Z ergibt die Verwendung für „c“,
„b und c“, „a,b und c“ Ziffern der Gefahrenklasse
Aufkleber
Meist sind Aufkleber der jeweiligen Transportunternehmen, über die der Versand laufen soll, schon vorgegeben und vorhanden. Diese werden dann mit Adresse des Absenders und Empfängers bedruckt und auf das Paket geklebt.
Unabhängig von dieser spezifisch auf einzelne Transporteure zugeschnittene Belabelung ist die Verwendung von Aufklebern für alle Arten von Information zugelassen und sinnvoll.